Allgemeine Geschäftsbedingungen der Portraitfotograf  Céline Théret
 
I. Geltung
1. Die nachfolgenden Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Céline Théret (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 
2. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfstbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftige Aufträge, Angebote, Llieferungen und Leistungen der Auftragsnehmer.
3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Negative, Dia-Positive, ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD…) 
II. Urheberrecht 
1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen  zu. 
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers (Kunden) bestimmt. 
3. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Erweiterte Nutzungsrechte für die Verbreitung (z.B. in Print und Online Medien) werden gesondert – je nach Nutzungsart – vertraglich geregelt und berechnet. Andere Vereinbarungen wie Verzicht des Urheberrechte ist ausgeschlossen. 
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 
6. Grundsätzlich gilt, daß der Fotograf die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessanten) sowie für die betriebseigene Webseiten verwenden darf.
III. Leistung und Gewährleistung
1. Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden. 
2. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Fotografs ausdrücklich an.
3. Der Fotograf wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Der Fotograf kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil –  durch Dritte (z.B. Labor) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Aufnahmeorte, die angewendeten fotografischen Mitteln und die künstlerisch-technischen Gestaltung und Bildbearbeitung. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. 
4. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftragsgebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als Auftraggemäß erbracht.
6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotograf zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotograf abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
7. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. 
IV. Honorarvereinbarung 
1. die Honorarvereinbarung wir jeweils im Vertrag geklärt. 
2. Mangels ausdrücklicher schriflicher Vereinbarung steht dem Fotograf ein Honorar nach seiner jeweils gültigen Preisliste zu. 
3. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
4. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die vom Fotograf nicht vertretbar sind, vom Vetrag zurück, ist in jedem Fall ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Auftragwertes fällig. Sind dem Fotograf bereits Kosten entstanden (z.B. Fahrtkosten), so sind diese Kosten zu 100% fällig.
V. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
1. 50% des Auftragswertes ist zum Fotograf beim Reservieren des Shootingsdatums (Vorkasse) zu zahlen. 
2. Der Restbetrag erhält der Fotograf gleich nach dem Shooting in bar. 
3. Die Preise, wenn nicht gesondert vereinbart, gelten exklusive Verpackung und Versand.
4. Der Auftraggeber kommt im Zahlungsverzug, wenn er in Fall der Vorkasse oder Lieferung / Leistung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung innerhalb der vorgegebenen Frist ganz oder teilweise nicht leistet. 
VI. Angebote
1. Das Angebot des Fotografs in Flyers, Prospekten, Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw.  die Preise laut Preisliste  zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss. 
2. Durch den Fotograf erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 10 Zage ihrer Gültigkeit. 
VII. Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen, angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe der Daten an Dritte (Labor z.B.), sofern es für den Auftrag notwendig ist.
VII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
4. Erfüllunsgort und Gerichstand  ist der Betriebsesitz des Fotografen.